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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 7 NKFEG NRW - Ausführung des doppischen/kameralen Haushalts

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW)
Amtliche Abkürzung
NKFEG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
630

Für die Ausführung des Haushalts in den nicht auf die doppelte Buchführung umgestellten Aufgabenbereichen sind die Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung entsprechend § 9 zu beachten.