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Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)

Bibliographie

Titel
Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)
Amtliche Abkürzung
SächsKHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
252-2/2

Vom 15. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 752) (1)

Geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 673)

Der Sächsische Landtag hat am 15. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Grundsätze1
Anwendungsbereich2
Zusammenarbeit3
Abschnitt 2
Krankenhausplanung
Aufgabe der Krankenhausplanung4
Krankenhausplan5
Versorgungsstufen für Allgemeinkrankenhäuser und Fachkrankenhäuser6
Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss7
Regionalkonferenzen8
Aufnahme in den Krankenhausplan9
Sicherung der Krankenhausplanung10
Abschnitt 3
Investitionskostenförderung und Modellvorhaben
Grundsätze der Förderung11
Beteiligung an der Aufbringung der Mittel12
Investitionsprogramm13
Einzelförderung14
Pauschale Förderung15
Förderung der Nutzung von Anlagegütern16
Ausgleich für Eigenkapital17
Förderung bei Schließung oder Umstellung auf andere Aufgaben18
Pflichten der Krankenhausträger, Sicherung der Zweckbindung und Nebenbestimmungen19
Rücknahme und Widerruf von Bewilligungsbescheiden, Erstattung von Fördermitteln20
Verwendungsnachweisprüfung21
Modellvorhaben22
Abschnitt 4
Innere Organisation und besondere Pflichten der Krankenhäuser
Innere Organisation23
Arzneimittelkommission24
Patientinnen und Patienten im Krankenhaus25
Sozialdienst26
Dienst- und Aufnahmebereitschaft, Alarm- und Einsatzpläne27
Datenschutz28
Datenschutz bei Forschungsvorhaben29
Einschränkung von Grundrechten30
Abschnitt 5
Krankenhausaufsicht, Zuständigkeiten und Kosten
Krankenhausaufsicht31
Zuständigkeiten32
Kosten33
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
Evaluation34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 35

Nach § 35 Absatz 1 Satz 1 tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft. Abweichend davon treten § 15 Absatz 4 und 5 nach § 35 Absatz 2 am 30. Dezember 2022 und § 15 Absatz 2 Satz 2 bis 4 nach § 35 Absatz 3 am 1. Januar 2025 in Kraft.