§ 10 JKostG
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Justizkostengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- JKostG,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 36-a-1
Die Gebührenfreiheit erstreckt sich nicht auf die Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.
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