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§ 10 JKostG

Bibliographie

Titel
Bremisches Justizkostengesetz
Redaktionelle Abkürzung
JKostG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
36-a-1

Die Gebührenfreiheit erstreckt sich nicht auf die Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.