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§ 26 POG - Begriff

Bibliographie

Titel
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
Amtliche Abkürzung
POG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2012-1

Gefahrenabwehrverordnungen im Sinne dieses Gesetzes sind der Gefahrenabwehr dienende Gebote oder Verbote der Minister oder der allgemeinen Ordnungsbehörden, die für eine unbestimmte Zahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind.