Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
(Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Amtliche Abkürzung
SchaumwZwStV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-8-3-1

Vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 32623302(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Begriffsbestimmungen1
Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit1a
Abschnitt 2
Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
Alkoholgehalt, steuerbare Menge2
Abschnitt 3
Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung3
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber4
Erteilung der Erlaubnis5
Sicherheitsleistung6
Überprüfung der Erlaubnis6a
Änderung von Verhältnissen7
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis8
Belegheft, Buchführung9
Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung10
Bestandsaufnahme im Steuerlager11
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller11a
Abschnitt 4
Zu § 6 des Gesetzes
Registrierter Empfänger12
Abschnitt 5
Zu § 7 des Gesetzes
Registrierter Versender13
Abschnitt 6
Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung14
Abschnitt 7
Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren15
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes16
Mitführen der Freistellungsbescheinigung17
Art und Höhe der Sicherheitsleistung18
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments19
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments20
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft21
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen22
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern23
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren24
Annullierung im Ausfallverfahren25
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren26
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren27
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung28
Abschnitt 8
Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung29
Abschnitt 9
Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
Steueranmeldung30
Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers30a
Abschnitt 10
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Kleinbetragsregelung31
Abschnitt 11
Zu § 18 des Gesetzes
Anmeldung des Schaumweins32
Abschnitt 12
Zu § 19 des Gesetzes
Beförderungen zu privaten Zwecken33
Abschnitt 13
Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
Zertifizierter Empfänger34
Zertifizierter Versender34a
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren34b
Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34c
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34d
Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34e
Beförderung im Ausfallverfahren34f
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung34g
(weggefallen)35
Abschnitt 14
Zu § 21 des Gesetzes
Versandhandel36
Abschnitt 15
Zu § 22 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs37
Abschnitt 15a
Zu § 22b des Gesetzes
Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung37a
Abschnitt 16
Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung38
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein38a
Belegheft, Buchführung38b
Lagerung, Bestandsaufnahme38c
Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung38d
Abschnitt 17
Zu § 24 des Gesetzes
Steuerentlastung im Steuergebiet39
Abschnitt 18
Zu § 25 des Gesetzes
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs40
Abschnitt 19
Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht41
Abschnitt 20
(weggefallen)
(weggefallen)42
Abschnitt 20a
Zu § 28 Nummer 3 des Gesetzes
(weggefallen)42a
(weggefallen)42b
(weggefallen)42c
(weggefallen)42d
(weggefallen)42e
(weggefallen)42f
Abschnitt 21
Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
Zwischenerzeugnisse43
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller43a
Beförderungen zu privaten Zwecken44
(weggefallen)45
Abschnitt 22
Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes
Steuerlagerinhaber46
Belegheft, Buchführung47
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller47a
Registrierter Empfänger48
Registrierter Versender49
Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten50
Abschnitt 23
Zu § 33 des Gesetzes
Zertifizierter Empfänger51
Zertifizierter Versender51a
Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten51b
Versandhandel52
Abschnitt 24
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Ordnungswidrigkeiten53
Abschnitt 25
Schlussbestimmungen
Übergangsregelungen54

Artikel 3 der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262)