Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
(Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Amtliche Abkürzung
SchaumwZwStV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-8-3-1

Vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 32623302) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 Absatz 9 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Begriffsbestimmungen1
Abschnitt 2
Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
Alkoholgehalt, steuerbare Menge2
Abschnitt 3
Zu den §§ 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung3
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber4
Erteilung der Erlaubnis5
Sicherheitsleistung6
Änderung von Verhältnissen7
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis8
Belegheft, Buchführung9
Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung10
Bestandsaufnahme im Steuerlager11
Abschnitt 4
Zu § 6 des Gesetzes
Registrierter Empfänger12
Abschnitt 5
Zu § 7 des Gesetzes
Registrierter Versender13
Abschnitt 6
Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung14
Abschnitt 7
Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem15
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks16
Mitführen der Freistellungsbescheinigung17
Art und Höhe der Sicherheitsleistung18
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments19
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments20
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft21
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen22
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern23
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren24
Annullierung im Ausfallverfahren25
Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren26
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren27
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung28
Abschnitt 8
Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung29
Abschnitt 9
Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
Steueranmeldung30
Abschnitt 10
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Kleinbetragsregelung31
Abschnitt 11
Zu den §§ 16 bis 18 des Gesetzes
Anmeldung des Schaumweins32
Abschnitt 12
Zu § 19 des Gesetzes
Beförderungen zu privaten Zwecken33
Abschnitt 13
Zu § 20 des Gesetzes
Beförderungen zu gewerblichen Zwecken34
Durchfuhr von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats35
Abschnitt 14
Zu § 21 des Gesetzes
Versandhandel, Beauftragter36
Abschnitt 15
Zu § 22 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten37
Abschnitt 16
Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung38
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein38a
Belegheft, Buchführung38b
Lagerung, Bestandsaufnahme38c
Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung38d
Abschnitt 17
Zu § 24 des Gesetzes
Steuerentlastung im Steuergebiet39
Abschnitt 18
Zu § 25 des Gesetzes
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten40
Abschnitt 19
Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht41
Abschnitt 20
Zu § 28 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat42
Abschnitt 20a
Zu § 28 Nummer 3 des Gesetzes
Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines42a
Schnittstellen42b
Anforderungen an die Programme42c
Prüfung der Programme42d
Haftung42e
Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag42f
Abschnitt 21
Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
Zwischenerzeugnisse43
Beförderungen zu privaten Zwecken44
Herstellung von Zwischenerzeugnissen außerhalb eines Steuerlagers45
Abschnitt 22
Zu § 33 des Gesetzes
Steuerlagerinhaber46
Belegheft, Buchführung47
Registrierter Empfänger48
Registrierter Versender49
Verfahren für die Beförderung von Wein in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten50
Abschnitt 23
Zu § 34 des Gesetzes
Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere und aus anderen Mitgliedstaaten51
Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs durch andere Mitgliedstaaten52
Abschnitt 24
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Ordnungswidrigkeiten53
Abschnitt 25
Schlussbestimmungen
Übergangsregelungen54

(1) Red. Anm.:

Artikel 3 der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262)