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SchaumwZwStV - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
§§ 15 - 28, Abschnitt 7 - Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§§ 15 - 28, Abschnitt 7 - Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 15 SchaumwZwStV, Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
§ 16 SchaumwZwStV, Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
§ 17 SchaumwZwStV, Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 18 SchaumwZwStV, Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 19 SchaumwZwStV, Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 20 SchaumwZwStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 21 SchaumwZwStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 22 SchaumwZwStV, Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 23 SchaumwZwStV, Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 24 SchaumwZwStV, Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
§ 25 SchaumwZwStV, Annullierung im Ausfallverfahren
§ 26 SchaumwZwStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
§ 27 SchaumwZwStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 28 SchaumwZwStV, Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung