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  • ab 01.08.2000 (aktuelle Fassung)

§ 10 APO-WbK - Abstimmung der Angebote im Weiterbildungskolleg

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Amtliche Abkürzung
APO-WbK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

(1) Im Weiterbildungskolleg werden die Unterrichtsangebote der Bildungsgänge aufeinander abgestimmt.

(2) Die Schule kann gemeinsame Kurse für Studierende des gleichen Semesters der Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg anbieten.

(3) Die Schule kann auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien und Lehrpläne gemeinsame Angebote insbesondere für Studierende des dritten und vierten Semesters des Bildungsganges der Abendrealschule sowie der Vorkurse und Einführungsphasen der Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg entwickeln.