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Brandenburg
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BbgLWahlV,BB - Brandenburgische Landeswahlverordnung
§§ 10 - 46, Abschnitt 2 - Vorbereitung der Wahl
§§ 12 - 21, Unterabschnitt 2 - Wahlberechtigtenverzeichnis
§§ 12 - 21, Unterabschnitt 2 - Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 12 BbgLWahlV, Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Mitteilungspflicht, Datenschutz
§ 13 BbgLWahlV, Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 14 BbgLWahlV, Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag, Datenschutz
§ 15 BbgLWahlV, Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
§ 16 BbgLWahlV, Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
§ 17 BbgLWahlV, Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 18 BbgLWahlV, Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 19 BbgLWahlV, Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlbehörde
§ 20 BbgLWahlV, Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
§ 21 BbgLWahlV, Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses