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Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Bibliographie

Titel
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Amtliche Abkürzung
GemHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2020-1-4

Vom 6. Juni 1974 (GVBl. S. 277)

Außer Kraft am 31. Mai 2006 durch § 63 Nr. 1 der Verordnung vom 18. Mai 2006 (GVBl. S. 203) (1)

Auf Grund des § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Haushaltsplan
Inhalt des Haushaltsplans1
Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen2
Vorbericht3
Gesamtplan4
Einzelpläne5
Stellenplan6
Zweiter Abschnitt
Grundsätze für die Veranschlagung
Allgemeine Grundsätze7
Sammelnachweise8
Verpflichtungsermächtigungen9
Investitionen10
Verfügungsmittel, Deckungsreserve11
Kalkulatorische Kosten, kostenrechnende Einrichtungen12
Durchlaufende Gelder, fremde Mittel13
Weitere Vorschriften für einzelne Einnahmen undAusgaben14
Erläuterungen15
Dritter Abschnitt
Deckungsgrundsätze
Grundsatz der Gesamtdeckung, Bildung von Budgets16
Zweckbindung von Einnahmen17
Deckungsfähigkeit18
Übertragbarkeit19
Vierter Abschnitt
Rücklagen
Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen20
Anlegung von Rücklagen21
Fünfter Abschnitt
Ausgleich des Haushalts
Haushaltsausgleich22
Deckung von Fehlbeträgen23
Sechster Abschnitt
Finanzplanung
Finanzplan und Investitionsprogramm24
Siebenter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft
Einziehung der Einnahmen25
Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben26
Anwendung der Landeshaushaltsordnung26a
Ausgaben des Vermögenshaushalts27
Besondere haushaltswirtschaftliche und konjunkturpolitische Maßnahmen28
Unterrichtungspflicht29
Vorschüsse, Verwahrgelder30
Vergabe von Aufträgen31
Stundung, Niederschlagung, Erlass32
Kleinbeträge33
Nachtragshaushaltsplan34
Haushaltssatzung für zwei Jahre35
Achter Abschnitt
Vermögen
Bestandsverzeichnisse36
Nachweis von Anlagevermögen und Geldanlagen37
Neunter Abschnitt
Jahresrechnung
Bestandteile der Jahresrechnung, Anlagen38
Kassenmäßiger Abschluss39
Haushaltsrechnung40
Rechnungsabgrenzung41
Anlagen zur Jahresrechnung42
Zehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Sondervermögen43
aufgehoben44
Begriffsbestimmungen45
Ausnahmen zur Erprobung von Steuerungsmodellen46
In-Kraft-Treten47

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 62 der Verordnung vom 18. Mai 2006 (GVBl. S. 203)