§ 27 HmbSG - Studienkolleg
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
Das Studienkolleg bereitet Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen in einem in der Regel einjährigen Bildungsgang auf die Feststellungsprüfung vor, wenn diese für die Aufnahme eines Studiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife abzulegen haben.