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§ 27 HmbSG - Studienkolleg

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Amtliche Abkürzung
HmbSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
223-1

Das Studienkolleg bereitet Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen in einem in der Regel einjährigen Bildungsgang auf die Feststellungsprüfung, deutsche Staatsangehörige auf die Anerkennungsprüfung vor, wenn diese Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme eines Studiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Prüfung zur Feststellung oder Anerkennung der Hochschulreife abzulegen haben.