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  • ab 30.11.2022 (aktuelle Fassung)

§ 45 HPMG - Geltung der allgemeinen Datenschutzvorschriften

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)
Amtliche Abkürzung
HPMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
74-19

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutze personenbezogener Daten anzuwenden, auch wenn die Daten nicht in Dateien verarbeitet werden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Medienstaatsvertrages finden Anwendung.