§ 184 NSchG - Schulbezirke

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

Nach § 7 in der bis zum 31. August 2002 geltenden Fassung bestehende Orientierungsstufen können bis zum 31. Juli 2008 fortgeführt werden; in ihre 5. Schuljahrgänge dürfen letztmalig zum Schuljahr 2006/2007 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Für diese Orientierungsstufen finden die §§ 7, 12 Abs. 3 Satz 1 und § 51 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. August 2002 geltenden Fassung Anwendung. Solange ein Schulträger von der in Satz 1 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, sind die §§ 12a und 12b in seinem Gebiet nicht anwendbar.