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Niedersachsen
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NSchG,NI - Niedersächsisches Schulgesetz
§§ 101 - 111, Sechster Teil - Schulträgerschaft
§§ 101 - 111, Sechster Teil - Schulträgerschaft
§ 101 NSchG, Schulträgerschaft
§ 102 NSchG, Schulträger
§ 103 NSchG, Übertragung der laufenden Verwaltung
§ 104 NSchG, Zusammenschlüsse von Schulträgern
§ 105 NSchG, Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler
§ 106 NSchG, Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen
§ 107 NSchG, Namensgebung
§ 108 NSchG, Schulanlagen und Ausstattung der Schule
§ 109 NSchG, Koordinierung des öffentlichen Verkehrsangebotes
§ 110 NSchG, Kommunale Schulausschüsse
§ 111 NSchG, Übertragung von Rechten des Schulträgers auf die Schule