§ 185 NSchG - Übergangsregelung für die Berufseinstiegsschule

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

1Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur das Berufsvorbereitungsjahr führen, können als Klasse 1 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden. 2Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur die Berufseinstiegsklasse führen, können als Klasse 2 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden.