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Bayerische Bauordnung (BayBO) (1)

Bibliographie

Titel
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Amtliche Abkürzung
BayBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2132-1-I

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl S. 433, 1998 S. 270)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 8. März 2005 (GVBl. S. 69)

InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke5
Abstandsflächen6
Abweichungen von den Abstandsflächen7
Kinderspielplätze8
Einfriedung der Baugrundstücke9
Höhenlage des Grundstücks und der baulichen Anlagen10
Dritter Teil
Bauliche Anlagen
Abschnitt I
Baugestaltung
Baugestaltung11
Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle12
Standsicherheit13
Schutz gegen Einwirkungen14
Brandschutz15
Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz16
Verkehrssicherheit17
Beheizung, Beleuchtung und Lüftung18
Abschnitt III
Bauprodukte und Bauarten
Bauprodukte19
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung20
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis21
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall22
Bauarten23
Übereinstimmungsnachweis24
Übereinstimmungserklärung des Herstellers25
Übereinstimmungszertifikat26
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen27
Abschnitt IV
Wände, Decken, Dächer und Rettungswege
Tragende Wände, Pfeiler und Stützen28
Außenwände29
Trennwände30
Brandwände31
Decken und Böden32
Dächer33
Vorbauten34
Treppen35
Treppenräume und Ausgänge36
Notwendige Flure37
Fenster, Türen und Kellerlichtschächte38
Abschnitt V
Haustechnische Anlagen, Feuerungsanlagen und andere Anlagen
Aufzüge39
Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle, Leitungsanlagen40
Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen41
Nicht an Sammelkanalisationen angeschlossene Anwesen42
Abfallschächte43
Abfallbehälter44
Abschnitt VI
Aufenthaltsräume und Wohnungen
Aufenthaltsräume45
Wohnungen46
Aufenthaltsräume und Wohnungen im Kellergeschoss47
Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum48
Aborträume49
Bäder50
Abschnitt VII
Besondere bauliche Anlagen
Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen51
Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge52
Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht53
Ställe54
Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten
Grundsatz55
Bauherr56
Verantwortlichkeit des Entwurfsverfassers und der Ersteller bautechnischer Nachweise57
Unternehmer58
Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden
Bauaufsichtsbehörden59
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden60
Sachliche Zuständigkeit61
Sechster Teil
Verfahren
Abschnitt I
Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben
Genehmigungspflichtige Vorhaben62
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung63
Genehmigungsfreistellung64
Verfahren bei Abbruch und Beseitigung baulicher Anlagen65
Planungsrechtliche Genehmigung66
Abschnitt II
Bauaufsichtliches Verfahren
Bauantrag und Bauvorlagen67
Bauvorlage- und Nachweisberechtigung68
Behandlung des Bauantrags69
Abweichungen70
Beteiligung des Nachbarn71
Baugenehmigung und Baubeginn72
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren73
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens74
Vorbescheid75
Teilbaugenehmigung76
Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung77
Bauüberwachung78
Fortführung der Bauarbeiten und Benutzung der baulichen Anlage79
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte80
Baueinstellung81
Baubeseitigung82
Betreten der Grundstücke und der baulichen Anlagen83
Bekanntgabe von Bauvorhaben84
Genehmigung fliegender Bauten85
Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften86
Vorrang anderer Gestattungsverfahren87
Grundrechtseinschränkung88
Siebenter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften
Ordnungswidrigkeiten89
Rechtsverordnungen90
Örtliche Bauvorschriften91
Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch und anderen Bundesgesetzen92
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften93
Aufhebung bestehender Vorschriften94
In-Kraft-Treten95

(1) Amtl. Anm.:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (ABl EG Nr. L 100 S. 30), sind insbesondere für die notifizierungsrelevanten Vorschriften der Art. 19 bis 27 beachtet worden.