§ 31 BVO - Erste Hilfe und Entseuchung
Bibliographie
- Titel
- Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
- Amtliche Abkürzung
- BVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1-50
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für
- 1.
die Erste Hilfe sowie
- 2.
eine behördlich angeordnete Entseuchung und die dabei verbrauchten Stoffe.