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§ 52 HSG LSA - Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA).
Amtliche Abkürzung
HSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.62

Die Aufgaben der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfassen die Unterstützung des wissenschaftlichen Personals bei der Lösung von Aufgaben der Lehre und Forschung und die Unterstützung des ärztlichen Personals sowie Tätigkeiten zur Organisation, Koordinierung, Abrechnung und Verwaltung.