§ 1 RiG M-V - Grundsatz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- RiG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 301-1
Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.