RiG M-V,MV - Richtergesetz M-V

Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)
Amtliche Abkürzung
RiG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
301-1

Vom 7. Juni 1991 (GVOBl. M-V S. 159, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 301-1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2023 (GVOBl. M-V S. 710)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Grundsatz1
Geltungsbereich2
Geltung des Beamtenrechts3
Prüfung der Verfassungstreue3a
Richtereid4
Altersgrenze5
Dienstliche Beurteilung, Rechtsverordnung6
Ernennung und Übertragung eines weiteren Richteramtes7
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen; Urlaub ohne Dienstbezüge 8
Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen8a
Teilzeitbeschäftigung8b
Freistellungen und berufliches Fortkommen8c
Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers8d
Fehlerhafte Ernennungsurkunde9
Eid der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter10
Zweiter Abschnitt
Richtervertretung
Erster Teil
Allgemeines
Richterrat und Präsidialrat11
Amtszeit und Ruhen der Mitgliedschaft12
Schweigepflicht, Geschäftsordnung und Kosten13
Rechtsweg14
Zweiter Teil
Richterrat
Aufgabe des Richterrates, Beteiligung15
Bildung von Richterräten15a
Zusammensetzung der Richterräte15b
Wahlgrundsätze15c
Wahlberechtigung und Wählbarkeit15d
Wahlverfahren15e
Entsprechende Geltung für Bezirksrichterräte und Hauptrichterrat15f
Zuständigkeit der Richterräte15g
Mitbestimmung16
Mitwirkung16a
Beteiligungsgespräch16b
Mitbestimmungsverfahren17
Einigungsstelle18
Entscheidungen der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren18a
Mitwirkungsverfahren19
Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalrat20
Gemeinsame Personalversammlung21
Dritter Teil
Präsidialrat
Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte22
Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrats23
Wahlberechtigung und Wählbarkeit24
Wahlverfahren25
Ausscheiden und Ausschluss von Mitgliedern; Eintritt der stellvertretenden Mitglieder26
Ausübung des Amtes27
Beteiligungsverfahren28
Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrates28a
Beschlussfassung29
Beteiligung der obersten Dienstbehörde30
Dritter Abschnitt
Richterdienstgerichte
Erster Teil
Errichtung und Zuständigkeit
Errichtung31
Zuständigkeit des Dienstgerichts32
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs33
Dienstaufsicht34
Zweiter Teil
Besetzung
Mitglieder der Richterdienstgerichte35
Besetzung des Dienstgerichte36
Ständige Mitglieder36a
Nichtständiges Mitglied36b
Besetzung des Dienstgerichtshofs36c
Mitglieder36d
Verbot der Amtsausübung37
Erlöschen und Ruhen des Amts38
Dritter Teil
Disziplinarverfahren
Anwendung des Landesdisziplinargesetzes39
Entscheidungen des Dienstgerichts an Stelle der obersten Dienstbehörde40
Ermittlungsführende, Pflegerin oder Pfleger, Betreuerin oder Betreuer41
Zulässigkeit der Revision42
Bekleidung mehrerer Ämter43
Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags44
Vierter Teil
Versetzungs- und Prüfungsverfahren
Allgemeine Verfahrensvorschriften45
Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte46
Versetzungsverfahren47
Einleitung des Prüfungsverfahrens48
Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag49
Urteilsformel im Prüfungsverfahren50
Aussetzung von Prüfungsverfahren51
Kostenentscheidung in besonderen Fällen52
Vierter Abschnitt
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Erster Teil
Allgemeines
Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltende Vorschriften53
Zweiter Teil
Vertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Bildung und Aufgaben der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwalt54
Zusammensetzung und Wahl der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats55
Beteiligungsverfahren und Rechtsweg55a
Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten55b
Dritter Teil
Disziplinarverfahren
Zuständigkeit der Dienstgerichte für Richterinnen und Richter56
Bestellung der nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer57
Reihenfolge der Mitwirkung58
Disziplinarstrafen59
Verfahren60
Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift61
Verwaltungsvorschriften62
Inkrafttreten63

§§ 1 - 10, Erster Abschnitt - Allgemeines

§ 1 RiG M-V - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)
Amtliche Abkürzung
RiG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
301-1

Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.

§ 2 RiG M-V - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)
Amtliche Abkürzung
RiG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
301-1

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für die Berufsrichterinnen und Berufsrichter im Landesdienst. Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gilt es, soweit es besonders bestimmt ist.

(2) Für Richterinnen und Staatsanwältinnen sind die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form zu verwenden.

§ 3 RiG M-V - Geltung des Beamtenrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)
Amtliche Abkürzung
RiG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
301-1

(1) Soweit das Deutsche Richtergesetz und dieses Gesetz nichts anderes bestimmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter die Vorschriften für Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechend.

(2) Stellenausschreibungen werden in entsprechender Anwendung des § 9 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes einschließlich hierzu ergangener Rechtsvorschriften vorgenommen.

(3) § 21 des Landesbeamtengesetzes findet keine Anwendung.