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§ 7 LUVPG - Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Amtliche Abkürzung
LUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-7

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auch für die Änderung oder Erweiterung eines Vorhabens, für das bereits eine UVP-Pflicht besteht, wenn

  1. 1.

    in der Anlage 1 für das Vorhaben der Spalte 1 angegebene Größen- oder Leistungswerte durch die Änderung oder Erweiterung selbst erreicht oder überschritten werden oder

  2. 2.

    eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 6 Satz 1 und 3 ergibt, dass die Änderung oder Erweiterung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann; in die Vorprüfung sind auch frühere Änderungen oder Erweiterungen des UVP-pflichtigen Vorhabens einzubeziehen, für die nach der jeweils geltenden Fassung dieses Gesetzes keine Umweltweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist.