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  • ab 26.05.2022 (aktuelle Fassung)

§ 21a HLbG - Diagnostische Hausarbeit

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
Amtliche Abkürzung
HLbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Die diagnostische Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist, ein förderpädagogisches Gutachten unter Anwendung wissenschaftlicher Verfahren zu erstellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286)