Art. 10 UnBefG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
- Redaktionelle Abkürzung
- UnBefG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 871-3
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
(2) 1Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. 2Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 9. Juli 1979
Der Bundespräsident
Carstens
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer