Art. 7 UnBefG - Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
- Redaktionelle Abkürzung
- UnBefG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 871-3
§ 45a Abs. 6 des Personenbeförderungsgesetzes erhält folgende Fassung:
"(6) Die Vorschriften über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr nach dem Elften Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes bleiben unberührt."