Versionsverlauf


  • ab 01.10.1979 (aktuelle Fassung)

Art. 5 UnBefG - Neufassung des Schwerbehindertengesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Redaktionelle Abkürzung
UnBefG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-3

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Schwerbehindertengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.