§ 15 AbgG LSA - Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AbgG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.1
Ein Abgeordneter, der nach Ablauf des 45. Monats einer Wahlperiode in den Landtag eintritt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 8 bis 13, wenn der Landtag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.