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§ 15 AbgG LSA - Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)
Amtliche Abkürzung
AbgG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1101.1

Ein Abgeordneter, der nach Ablauf des 57. Monats einer Wahlperiode in den Landtag eintritt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 8 bis 13, wenn der Landtag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.