§ 178 NSchG - Überprüfung und Bewertung nach § 32 Abs. 3

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

Abweichend von § 32 Abs. 3 ist die erste Überprüfung und Bewertung bis zum 31. Juli 2009 und die zweite Überprüfung und Bewertung bis zum 31. Juli 2011 vorzunehmen.