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§ 1 HG 2015/2016 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)
Amtliche Abkürzung
HG 2015/2016
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4t

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

  1. 1.

    10 788 713 400 Euro für das Haushaltsjahr 2015,

  2. 2.

    11 218 229 500 Euro für das Haushaltsjahr 2016.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

  1. 1.

    2 104 195 800 Euro für das Haushaltsjahr 2015,

  2. 2.

    1 963 542 300 Euro für das Haushaltsjahr 2016.