Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht (§ 193) und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (§ 194) gesondert zu ermitteln.
Liste herunterladen
Dokument herunterladen
1 Dokument wird heruntergeladen. Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter.
Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter.
Neues Dossier anlegen
* Erforderliche Angaben
Pflichtfeld
Zu Dossier hinzufügen
* Erforderliche Angaben
Pflichtfeld
Maximale Anzahl an Dossiers erreicht
Löschen Sie bestehende Dossiers, um neue Dossiers anzulegen.