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Anlage 19 BewG - Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf

Bibliographie

Titel
Bewertungsgesetz (BewG)
Amtliche Abkürzung
BewG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7

(zu § 169)

Tierart1 Tier
Alpakas0,08 VE
Damtiere
Damtiere unter 1 Jahr0,04 VE
Damtiere 1 Jahr und älter0,08 VE
Geflügel
Legehennen (einschließlich einer normalen Aufzucht zur Ergänzung des Bestandes)0,02 VE
Legehennen aus zugekauften Junghennen0,0183 VE
Zuchtputen, -enten, -gänse0,04 VE
Kaninchen
Zucht- und Angorakaninchen0,025 VE
Lamas0,1 VE
Pferde
Pferde unter 3 Jahren und Kleinpferde0,7 VE
Pferde 3 Jahre und älter1,1 VE
Rindvieh
Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr (einschließlich Mastkälber, Starterkälber und Fresser)0,3 VE
Jungvieh 1 bis 2 Jahre alt0,7 VE
Färsen (älter als 2 Jahre)1 VE
Masttiere (Mastdauer weniger als 1 Jahr)1 VE
Kühe (einschließlich Mutter- und Ammenkühe mit den dazugehörigen Saugkälbern)1 VE
Zuchtbullen, Zugochsen1,2 VE
Schafe
Schafe unter 1 Jahr einschließlich Mastlämmer0,05 VE
Schafe 1 Jahr und älter0,1 VE
Schweine
Zuchtschweine (einschließlich Jungzuchtschweine über etwa 90 kg)0,33 VE
Strauße
Zuchttiere 14 Monate und älter0,32 VE
Jungtiere/Masttiere unter 14 Monate0,25 VE
Ziegen0,08 VE
Geflügel
Jungmasthühner
(bis zu 6 Durchgänge je Jahr - schwere Tiere)0,0017 VE
(mehr als 6 Durchgänge je Jahr - leichte Tiere)0,0013 VE
Junghennen0,0017 VE
Mastenten0,0033 VE
Mastenten in der Aufzuchtphase0,0011 VE
Mastenten in der Mastphase0,0022 VE
Mastputen aus selbst erzeugten Jungputen0,0067 VE
Mastputen aus zugekauften Jungputen0,005 VE
Jungputen (bis etwa 8 Wochen)0,0017 VE
Mastgänse0,0067 VE
Kaninchen
Mastkaninchen0,0025 VE
Rindvieh
Masttiere (Mastdauer 1 Jahr und mehr)1 VE
Schweine
Leichte Ferkel (bis etwa 12 kg)0,01 VE
Ferkel (über etwa 12 bis etwa 20 kg)0,02 VE
Schwere Ferkel und leichte Läufer (über etwa 20 bis etwa 30 kg)0,04 VE
Läufer (über etwa 30 bis etwa 45 kg)0,06 VE
Schwere Läufer (über etwa 45 bis etwa 60 kg)0,08 VE
Mastschweine0,16 VE
Jungzuchtschweine bis etwa 90 kg0,12 VE