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  • ab 03.12.2019 (aktuelle Fassung)

Anlage 42 BewG - Normalherstellungskosten

Bibliographie

Titel
Bewertungsgesetz (BewG)
Amtliche Abkürzung
BewG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7

(zu § 259 Absatz 1)

  1. I.

    Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)

    1. 1.

      Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

      Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

      Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

      Bereich c: nicht überdeckt.

      Für die Anwendung der Normalherstellungskosten (NHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zugrunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.

      Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

    2. 2.

      Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.

  2. II.

    Normalherstellungskosten (NHK)

    Normalherstellungskosten in Euro/m2 BGF auf der Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010) sowie eines pauschalen Zuschlages für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen (3 %)

    GebäudeartBaujahrgruppe
    vor 19951995 - 2004ab 2005
    1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)6958861.118
    2Banken und ähnliche Geschäftshäuser7369371.494
    3Bürogebäude, Verwaltungsgebäude8391.0711.736
    4Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude1.0041.2821.555
    5Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen1.1641.4881.710
    6Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime8761.1181.370
    7Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser1.3341.7052.075
    8Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen1.1181.4271.859
    9.1Sporthallen1.1331.4471.777
    9.2Tennishallen8141.0401.226
    9.3Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder1.9782.5243.075
    10.1Verbrauchermärkte582742896
    10.2Kauf- und Warenhäuser1.0661.3601.633
    10.3Autohäuser ohne Werkstatt7579681.277
    11.1Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise7629731.200
    11.2Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise536680942
    12.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager283361505
    12.2Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung443567711
    12.3Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung7169171.128
    13Museen, Theater, Sakralbauten1.5141.8752.395
    14Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches263
    15Stallbauten422
    16Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen623
    17Einzelgaragen, Mehrfachgaragen500
    18Carports und Ähnliches196
    19Teileigentum
    Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
    20Auffangklausel
    Normalherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Normalherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.