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  • ab 22.10.2005 (aktuelle Fassung)

§ 34a LSÜG - Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Amtliche Abkürzung
LSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
12

Das Innenministerium kann zur Ausführung dieses Gesetzes allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.