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Baden-Württemberg
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LSÜG,BW - Landessicherheitsüberprüfungsgesetz
§§ 25 - 32, Fünfter Abschnitt - Sonderregelungen für nicht-öffentliche Stellen
§§ 25 - 32, Fünfter Abschnitt - Sonderregelungen für nicht-öffentliche Stellen
§ 25 LSÜG, Anwendungsbereich
§ 26 LSÜG, Zuständigkeit
§ 27 LSÜG, Sicherheitserklärung
§ 28 LSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 29 LSÜG, Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung
§ 30 LSÜG, Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 31 LSÜG, Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 32 LSÜG, Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien