§ 13 AbgG LSA - Behinderte Abgeordnete
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AbgG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.1
Für Abgeordnete, die auf Grund ihrer Behinderung nur unter besonders erschwerten Bedingungen das Mandat wahrnehmen können, trifft der Präsident im Einvernehmen mit dem Ältestenrat besondere Regelungen insbesondere für die Erstattung der zum Beispiel durch Begleitpersonen verursachten Kosten.