Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen
(Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
- Amtliche Abkürzung
- LSÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 12
Vom 12. Februar 1996 (GBl. S. 159)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Oktober 2022 (GBl. S. 517)
Inhaltsverzeichnis | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | 1 |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | 3a |
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Person | 6 |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | 10 |
Befugnis zur Datenerhebung | 11 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 13 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 15 |
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | 16 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 17 |
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung | 18 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 19 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 20 |
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien | 21 |
Übermittlung und Zweckbindung | 22 |
Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | 23 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | 24 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelungen für nicht-öffentliche Stellen | |
Anwendungsbereich | 25 |
Zuständigkeit | 26 |
Sicherheitserklärung | 27 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 28 |
Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung | 29 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 30 |
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle | 31 |
Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien | 32 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Stellen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen und Anzeigepflicht | 33 |
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen | 34 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 34a |
Ermächtigung zur Rechtsverordnung | 35 |
Anwendung des Landesverfassungsschutzgesetzes | 36 |
Unabhängige Datenschutzkontrolle | 37 |
Übergangsregelung | 38 |