Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen
(Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheim- und Sabotageschutzes und den Schutz von Verschlusssachen (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Amtliche Abkürzung
LSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
12

Vom 12. Februar 1996 (GBl. S. 159)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 53)

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes1
Betroffener Personenkreis2
Zuständigkeit3
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte3a
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen4
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse5
Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Person6
Zweiter Abschnitt
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Arten der Sicherheitsüberprüfung7
Einfache Sicherheitsüberprüfung8
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen10
Befugnis zur Datenerhebung11
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum12
Dritter Abschnitt
Verfahren
Sicherheitserklärung13
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung14
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit15
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle16
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung 18
Vierter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte19
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen20
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien21
Übermittlung und Zweckbindung22
Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten23
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten24
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen für nicht-öffentliche Stellen
Anwendungsbereich25
Zuständigkeit26
Sicherheitserklärung27
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung,
Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
28
Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung29
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse30
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle31
Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien32
Sechster Abschnitt
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Stellen und Schlussvorschriften
Reisebeschränkungen und Anzeigepflicht33
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen34
Allgemeine Verwaltungsvorschriften34a
Ermächtigung zur Rechtsverordnung35
Anwendung des Landesverfassungsschutzgesetzes36
Unabhängige Datenschutzkontrolle37
Übergangsregelung38