Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)

Bibliographie

Titel
Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
NachbG Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
403-6

Vom 24. Februar 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 54)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1067)

Inhaltsverzeichnis§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Erbbauberechtigter2
Verjährung3
Abschnitt II
Nachbarwand
Nachbarwand und Anbau4
Beschaffenheit der Nachbarwand5
Anbau an die Nachbarwand6
Anzeige des Anbaus7
Unterhaltung der Nachbarwand8
Beseitigung der Nachbarwand9
Veränderung der Nachbarwand10
Abschnitt III
Grenzwand
Grenzwand und Anbau11
Errichten der Grenzwand12
Anbau an die Grenzwand13
Errichten einer zweiten Grenzwand14
Einseitige Grenzwand; Wärmeschutzüberbau15
Über die Grenze gebaute Wand16
Abschnitt IV
Hammerschlags- und Leiterrecht
Inhalt und Umfang17
Anzeige und Schadensersatz18
Nutzungsentschädigung19
Abschnitt V
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
Inhalt und Umfang20
Anzeige und Schadensersatz21
Abschnitt VI
Fenster- und Lichtrecht
Inhalt und Umfang22
Ausnahmen23
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs24
Abschnitt VII
Bodenerhöhung
Bodenerhöhung25
Abschnitt VIII
Traufe
Traufe26
Abschnitt IX
Schutz des Grundwassers
Schutz des Grundwassers27
Abschnitt X
Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke
Allgemeine Einfriedigungspflicht28
Einfriedigungspflicht des Störers29
Standort der Einfriedigung30
Beschaffenheit der Einfriedigung31
Kosten der Errichtung und Unterhaltung32
Ausschluss des Einfriedigungsanspruchs33
Ausnahmen34
Abschnitt XI
Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
Einfriedigungspflicht35
Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung36
Abschnitt XII
Grenzabstände für Anpflanzungen
Grenzabstände37
Boden- und Klimaschutzpflanzungen38
Ausnahmen39
Ausschluss des Anspruchs auf Zurückschneiden40
Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen41
Abschnitt XIII
Grenzabstände für Gebäude
Grenzabstand42
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs43
Abschnitt XIV
Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften44
Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein45
Außerkrafttreten von Vorschriften46
Inkrafttreten47