§ 12 UStatG - Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
Bibliographie
- Titel
- Umweltstatistikgesetz (UStatG)
- Amtliche Abkürzung
- UStatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 29-34
Die Erhebung erfasst bei höchstens 15.000
- a)Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, der Herstellung von Waren und des Baus, die dem Umweltschutz dienende Waren und Bauleistungen produzieren, und
- b)Architektur- und Ingenieurbüros, Instituten und Einrichtungen, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen und andere Dienstleistungen für den Umweltschutz erbringen,
jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, für Waren und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen, die Erhebungsmerkmale
- 1.Umsatz nach der Art der Waren, der Bauleistung und der Dienstleistung, jeweils getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern,
- 2.Anzahl der in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Waren und der Erbringung von Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz Beschäftigten.