Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)

Bibliographie

Titel
Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
Amtliche Abkürzung
NachbG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
40

Vom 15. April 1969 (GV. NRW. S. 190)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2014 (GV. NRW. S. 104)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Grenzabstände für Gebäude
Gebäude1
Ausnahmen2
Ausschluss des Anspruchs3
II. Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht
Umfang und Inhalt4
Ausnahmen5
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs6
III. Abschnitt
Nachbarwand
Begriff7
Voraussetzungen der Errichtung8
Beschaffenheit9
Standort10
Besondere Bauart11
Anbau12
Nichtbenutzung der Nachbarwand13
Beseitigung der Nachbarwand14
Erhöhen der Nachbarwand15
Anzeige16
Schadensersatz17
Verstärken der Nachbarwand18
IV. Abschnitt
Grenzwand
Begriff19
Anbau20
Besondere Gründung der Grenzwand21
Errichten einer zweiten Grenzwand22
Einseitige Grenzwand23
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude23a
V. Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht
Inhalt und Umfang24
Nutzungsentschädigung25
VI. Abschnitt
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsaleitungen und Antennenanlagen
Inhalt und Umfang26
VII. Abschnitt
Dachtraufe
Niederschlagwasser27
Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen28
VIII. Abschnitt
Abwässer
29
IX. Abschnitt
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen
Bodenerhöhungen30
Aufschichtungen und sonstige Anlagen31
X. Abschnitt
Einfriedigungen
Einfriedigungspflicht32
Einfriedigungspflicht des Störers33
Ausnahmen34
Beschaffenheit35
Standort der Einfriedigung36
Kosten der Errichtung37
Kosten der Unterhaltung38
Ausnahmen39
XI. Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
Grenzabstände für Wald40
Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke41
Grenzabstände für Hecken42
Verdoppelung der Abstände43
Baumschulen44
Ausnahmen45
Berechnung des Abstandes46
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs47
Nachträgliche Grenzänderungen48
XII. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich des Gesetzes49
Schutz der Nachbarrechte50
(weggefallen)51
Stellung des Erbbauberechtigten52
XIII. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften53
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften54
Inkrafttreten55