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  • ab 01.07.1969 (aktuelle Fassung)

§ 42 NachbG NRW - Grenzabstände für Hecken

Bibliographie

Titel
Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
Amtliche Abkürzung
NachbG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
40

Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -

a)über 2 m Höhe1,00 m,
und
b)bis zu 2 m Höhe0,50 m,

Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.