§ 93a GO LT - Erlass neuer Berufsreglementierungen
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,HE
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 12-19
Bevor aufgrund eines Gesetzes der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung gemäß der Richtlinie (EU) Nr. 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert wird, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinie vor Einbringung durchzuführen. Bei Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Landtags wird diese spätestens vor der Ausschussberatung vor der zweiten Lesung vom federführenden Ausschuss initiiert.