Anlage 5 ThürEBV - Gliederung des Anlagenachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe1)
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
- Amtliche Abkürzung
- ThürEBV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-1
(zu § 23 Abs. 2)
Formblatt 5
I. Stromversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören
- 6.
Erzeugungs- und Bezugsanlagen
- a)
Betriebseinrichtungen der Erzeugung
- b)
Betriebseinrichtungen des Bezugs
- 7.
Verteilungsanlagen
- a)
Umspannungs- und Umformungsanlagen
- b)
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
- c)
Messeinrichtungen (Licht- und Kraftstromzähler, Messwandler, Schaltuhren, Höchstlastanzeiger und Ähnliches einschließlich Lagerbestand)
- d)
Straßenbeleuchtung
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
II. Gasversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören
- 6.
Erzeugungs- und Bezugsanlagen
- a)
Betriebseinrichtungen der Erzeugung
- b)
Betriebseinrichtungen des Bezugs
- 7.
Verteilungsanlagen
- a)
Speicherung, Verdichtung, Druckregelung
- b)
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
- c)
Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand)
- d)
Straßenbeleuchtung
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Wasserversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören
- 6.
Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen
- a)
Betriebseinrichtungen der Gewinnung
- b)
Betriebseinrichtungen des Bezugs
- 7.
Verteilungsanlagen
- a)
Speicheranlagen
- b)
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
- c)
Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand)
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
IV. Verkehrsbetriebe
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
- a)
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- b)
Bahnkörper und Bauten des Schienenwegs
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören
- 6.
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen
- 7.
Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
V. Gemeinsame Anlagen
- 1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 4.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 1 und 2 gehören
- 5.
Maschinen und maschinelle Anlagen
- 6.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
VI. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
- 1.
Stromversorgung
- 2.
Gasversorgung
- 3.
Wasserversorgung
- 4.
Verkehrsbetriebe
- 5.
Gemeinsame Anlagen
VII. Finanzanlagen
- 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen 2)
- 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2)
- 3.
Beteiligungen
- 4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 5.
Wertpapiere des Anlagevermögens
- 6.
sonstige Ausleihungen
Diese Gliederung gilt für andere Betriebe sinngemäß. Sie ist erforderlichenfalls zu ergänzen. Bei den Posten des Anlagevermögens sind unbeschadet einer weiteren Aufgliederung die Positionen Buchst. A I bis III der Aktivseite des Formblattes 2 zugrunde zu legen.
Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung.