Anlage 1 VKOAnlage

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

Die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert

bis zu2.000Deutsche Mark einschließlich40 Deutsche Mark
bis zu3.000Deutsche Mark einschließlich50 Deutsche Mark
bis zu4.000Deutsche Mark einschließlich60 Deutsche Mark
bis zu5.000Deutsche Mark einschließlich70 Deutsche Mark
bis zu6.000Deutsche Mark einschließlich80 Deutsche Mark
bis zu7.000Deutsche Mark einschließlich90 Deutsche Mark
bis zu8.000Deutsche Mark einschließlich100 Deutsche Mark
bis zu9.000Deutsche Mark einschließlich110 Deutsche Mark
bis zu10.000Deutsche Mark einschließlich120 Deutsche Mark

von dem Mehrbetrag für je 2.000 Deutsche Mark 10 Deutsche Mark. Werte über 10.000 Deutsche Mark sind auf volle 2.000 Deutsche Mark aufzurunden.