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§ 5a VKO - Zustellung durch Behördenbedienstete

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

Die Gebühr für die Zustellung mit Zustellungsurkunde durch Behördenbedienstete beträgt 11 Euro.