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  • ab 01.06.1961 (aktuelle Fassung)

§ 20 VKO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1961 in Kraft.

(2) Für Vollstreckungsmaßnahmen, die zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung eingeleitet, aber noch nicht beendet sind, gilt das bisherige Recht, soweit die Pflicht zur Zahlung der Kosten vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden ist.