§ 14 KWG - Ausschluss der Wahlberechtigung

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2021-1

Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.