ThürBestG,TH - Thüringer Bestattungsgesetz

Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)
Amtliche Abkürzung
ThürBestG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2127-1

Vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505)

Zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Grundsätze1
Bestattungseinrichtungen2
Zweiter Abschnitt
Leichenwesen
Erster Unterabschnitt
Menschliche Leichen, Leichenschau
Begriffsbestimmungen3
Veranlassung der ärztlichen Leichenschau4
Ärztliche Leichenschaupflicht5
Durchführung der Leichenschau6
Kosten der Leichenschau7
Zweiter Unterabschnitt
Klinische und anatomische Sektion
Klinische Sektion8
Auftrag zur klinischen Sektion9
Durchführung der klinischen Sektion10
Unentgeltlichkeit der Einwilligung in die klinische Sektion11
Verfahren der klinischen Sektion12
Anatomische Sektion13
Verfahren der anatomischen Sektion14
Dritter Unterabschnitt
Totenschein, Aufbewahrung und Beförderung von Leichen
Totenschein und Sektionsschein15
Aufbewahrung und Beförderung von Leichen16
Dritter Abschnitt
Bestattungswesen
Bestattungspflicht17
Bestattungspflichtige18
Bestattungsarten19
Voraussetzungen der Bestattung20
Feuerbestattung21
Feuerbestattungsanlagen22
Beisetzung23
Vierter Abschnitt
Friedhofswesen
Friedhöfe24
Gemeindefriedhöfe25
Andere Friedhöfe26
Planung, Anlegung und Erweiterung von Friedhöfen27
Schließung oder Aufhebung von Friedhöfen durch den Träger28
Schließung oder Aufhebung von Friedhöfen durch die Genehmigungsbehörde29
Zuständigkeiten30
Ruhezeit31
Ausgrabung, Umbettung32
Friedhofsordnungen33
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Aufgabenwahrnehmung34
Ordnungswidrigkeiten35
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Sonderbestimmungen36
Übergangsbestimmungen37
Gleichstellungsbestimmung38
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten39

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 2, Erster Abschnitt - Allgemeines

§ 1 ThürBestG - Grundsätze

Bibliographie

Titel
Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)
Amtliche Abkürzung
ThürBestG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2127-1

(1) Ziele des Gesetzes sind insbesondere die Wahrung der Ehrfurcht vor den Toten, die Achtung der Totenwürde sowie der Schutz der Totenruhe und der Totenehrung.

(2) Die würdige Bestattung von Verstorbenen und Totgeborenen ist eine öffentliche Aufgabe.

(3) Mit Leichen, Fehlgeborenen, Leibesfrüchten aus Schwangerschaftsabbrüchen, Leichen- und Körperteilen sowie Aschenresten Verstorbener darf nur so verfahren werden, dass die Würde des Menschen, das religiöse Empfinden des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden und keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind.

§ 2 ThürBestG - Bestattungseinrichtungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)
Amtliche Abkürzung
ThürBestG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2127-1

(1) Bestattungseinrichtungen sind Einrichtungen, Bauwerke und Räumlichkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung dienen. Dazu zählen insbesondere Friedhöfe, Leichen- und Trauerhallen sowie Feuerbestattungsanlagen.

(2) Bestattungseinrichtungen müssen der Würde des Menschen, dem religiösen Empfinden der Verstorbenen und den allgemeinen sittlichen Vorstellungen entsprechen. Sie müssen so errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass die öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheit und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.

§§ 3 - 16, Zweiter Abschnitt - Leichenwesen