ThürGemHV,TH - Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung

Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden
(Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)
Amtliche Abkürzung
ThürGemHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-3

Vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 376)

Auf Grund des § 129 Abs. 2 Satz Nr. 1 - 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Haushaltsplan
Inhalt des Haushaltsplans1
Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen2
Vorbericht3
Gesamtplan4
Einzelpläne5
Stellenplan6
Zweiter Abschnitt
Grundsätze für die Veranschlagung
Allgemeine Grundsätze7
Sammelnachweise8
Verpflichtungsermächtigungen9
Investitionen10
Verfügungsmittel, Deckungsreserve11
Kalkulatorische Kosten, kostenrechnende Einrichtungen12
Durchlaufende Gelder, fremde Mittel13
Weitere Bestimmungen für einzelne Einnahmen und Ausgaben14
Erläuterungen15
Dritter Abschnitt
Deckungsgrundsätze
Grundsatz der Gesamtdeckung, Bildung von Budgets16
Zweckbindung von Einnahmen17
Deckungsfähigkeit18
Übertragbarkeit19
Vierter Abschnitt
Rücklagen
Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen20
Anlegung von Rücklagen21
Fünfter Abschnitt
Ausgleich des Haushalts
Haushaltsausgleich22
Deckung von Fehlbeträgen23
Sechster Abschnitt
Finanzplanung
Finanzplanung und Investitionsprogramm24
Siebter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Haushaltswirtschaft
Einziehung der Einnahmen25
Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben26
Ausgaben des Vermögenshaushalts27
Haushaltswirtschaftliche Sperre28
Berichtspflicht29
Vorschüsse, Verwahrgelder30
Vergabe von Aufträgen31
Stundung, Niederschlagung und Erlass32
Kleinbeträge33
Nachtragshaushaltsplan34
Haushaltssatzung für zwei Jahre35
Abweichendes Wirtschaftsjahr36
Achter Abschnitt
Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren
Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren36a
Neunter Abschnitt
Kassenanordnungen
Kassenanordnungen37
Zahlungsanordnung38
Allgemeine Zahlungsanordnung39
Sachliche und rechnerische Feststellung40
(weggefallen)41
Zehnter Abschnitt
Aufgaben und Organisation der Kasse
Aufgaben der Kasse42
Einrichtung und Geschäftsgang der Kasse43
Zahlstellen44
Handvorschüsse und Einnahmekassen45
Weitere Kassengeschäfte46
Elfter Abschnitt
Zahlungsverkehr
Allgemeines47
Schecks, Wechsel, Debitkarten und Kreditkarten48
Erfordernis der Kassenanordnung49
Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung50
Einzahlungsquittung51
Verfahren bei zwangsweiser Einziehung52
Auszahlungen53
Lastschrifteinzugsverkehr54
Auszahlungsnachweise55
Besorgung des Zahlungsverkehrs durch Stellen außerhalb der eigenen Verwaltung56
Zwölfter Abschnitt
Verwaltung der Kassenmittel, der Wertgegenstände und anderer Gegenstände
Verwaltung der Kassenmittel57
Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln58
Verwahrung von Wertgegenständen59
Verwahrung von anderen Gegenständen60
Dreizehnter Abschnitt
Buchführung
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
Grundsätze für die Buchführung61
Form und Sicherung der Bücher62
Besorgung der Buchführung durch Stellen außerhalb der eigenen Verwaltung63
Zweiter Unterabschnitt
Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen
Zeitliche und sachliche Buchung64
Zeitbuch65
Buchungstag66
Sachbuch67
Buchungen im Sachbuch68
Weitere Bücher69
Absetzungen von Einzahlungen und Auszahlungen70
Belege71
Dritter Unterabschnitt
Tagesabschluss, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluss
Tagesabschluss72
(weggefallen)73
Jahresabschluss74
Vierzehnter Abschnitt
Nachweise über das Vermögen
Bestandsverzeichnisse75
Nachweis von Anlagevermögen und Geldanlagen76
Fünfzehnter Abschnitt
Jahresrechnung
Bestandteile der Jahresrechnung77
Kassenmäßiger Abschluss78
Haushaltsrechnung79
Rechnungsabgrenzung80
Anlagen zur Jahresrechnung81
Aufbewahrung der Jahresrechnung, Bücher und Belege, Aufbewahrungsfristen82
Sechzehnter Abschnitt
Sonderkassen
Allgemeines83
Sonderregelung bei kaufmännischer Buchführung84
Sonderregelung für Unternehmen85
Siebzehnter Abschnitt
Begriffs- und Schlussbestimmungen
Schriftform86
Begriffsbestimmungen87
Erstmalige Erfassung des vorhandenen Anlagevermögens88
Geltungsbereich89
Gleichstellungsbestimmung90
Inkrafttreten91
Anlage
Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks und Wechseln sowie von Zahlungen mittels Debitkarten und Kreditkarten Anlage

§§ 1 - 6, Erster Abschnitt - Haushaltsplan

§ 1 ThürGemHV - Inhalt des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)
Amtliche Abkürzung
ThürGemHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-3

(1) Der Vermögenshaushalt umfasst

  1. 1.

    auf der Einnahmeseite

    1. a)

      die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,

    2. b)

      Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens,

    3. c)

      Entnahmen aus Rücklagen,

    4. d)

      Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte,

    5. e)

      Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen,

  2. 2.

    auf der Ausgabenseite

    1. a)

      die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten,

    2. b)

      Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen,

    3. c)

      Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,

    4. d)

      die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.

(2) Der Verwaltungshaushalt umfasst die nicht unter Absatz 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.

§ 2 ThürGemHV - Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen

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Titel
Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)
Amtliche Abkürzung
ThürGemHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-3

(1) Der Haushaltsplan besteht aus

  1. 1.

    dem Gesamtplan,

  2. 2.

    den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,

  3. 3.

    den Sammelnachweisen,

  4. 4.

    dem Stellenplan.

(2) Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:

  1. 1.

    der Vorbericht,

  2. 2.

    eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen,

  3. 3.

    eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,

  4. 4.

    die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das Gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 Prozent liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefasste Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten,

  5. 5.

    der Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm,

  6. 6.

    eine Übersicht über die Budgets mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte.

§ 3 ThürGemHV - Vorbericht

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Titel
Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)
Amtliche Abkürzung
ThürGemHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-3

Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft, insbesondere ist darzustellen,

  1. 1.

    wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln werden,

  2. 2.

    inwieweit die im Haushaltsplan vorgesehene Zuführung vom Verwaltungshaushalt dem § 22 Abs. 1 entspricht und wie sie sich voraussichtlich in den folgenden drei Jahren entwickeln wird,

  3. 3.

    welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanzielle Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,

  4. 4.

    wie sich die Rücklagen im Haushaltsjahr und in den folgenden drei Jahren entwickeln werden,

  5. 5.

    wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind,

  6. 6.

    wie sich die Wirtschaftslage der Eigenbetriebe und der Eigengesellschaften und der übrigen Sondervermögen in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt hat und im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln wird; entsprechendes gilt hinsichtlich der Finanzlage der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen,

  7. 7.

    jeweils in einer Übersicht, wie sich im Falle einer Haushaltskonsolidierung

    1. a)

      die umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum und

    2. b)

      die noch nicht umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum

    voraussichtlich auswirken.